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Google Fonts

Neue Abmahnwelle schwappt durchs Land

Derzeit schwappt eine neue Abmahnwelle durchs Land. Tausende Homepage-Inhaber haben bereits eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert, eine "abmahnfähige Schadensersatzforderung" in Höhe von 100 Euro oder deutlich mehr, zuzüglich der Anwaltskosten, zu bezahlen. Dabei geht es um den Einsatz sogenannter Google Fonts. Den meisten dürfte gar nicht bewusst sein, um was es sich dabei handelt. Die Abmahnung kann jeden treffen.

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Anfang des Jahres 2022 hatte das Landgericht (LG) München I einem Nutzer 100 Euro Schadensersatz gegen einen Homepage-Inhaber wegen der Nutzung von Google fonts zugesprochen (LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20).

Dieses Urteil haben einige Leute zum Anlass genommen, massenhaft Abmahnungen oder abmahnartige Schadensersatzforderungen zu verschicken und Summen von 100 Euro oder deutlich mehr zu verlangen. Vermutlich dürften viele der Betroffenen den Betrag bezahlt haben, da ihnen die Summe in einem überschaubaren Rahmen erschien. Allerdings könnten weitere Nachahmer deutlich höhere Beträge fordern.

Fachanwälte empfehlen jedoch, nicht oder nur in Ausnahmefällen darauf zu reagieren. Allerdings hänge dies von der Art und dem Umfang des Schreibens sowie einer gewissen Risikobereitschaft ab. Dennoch sollte man die Beschwerden ernst nehmen. Übrigens, auch private Betreiber sollten Ihre Webseiten DSGVO-konform haben. Sicher ist sicher.

Hinweis für unsere Homepage-Kunden

Für den Schwarzwaldführer sowie die von uns betreuten Kunden-Homepages nutzen wir keine Google Fonts. Dennoch checken wir derzeit alle Seiten. Zugleich werden alle Homepages mit neuen Cookie- und Datenschutztexten ausgestattet. Obwohl wir gewissenhaft arbeiten, können wir keine Gewähr übernehmen. Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Homepage zu überprüfen und uns mögliche Bedenken mitzuteilen. Es fallen keine Extrakosten an.

Dabei sind Google Fonts nicht das Problem, sondern der Umgang damit beziehungsweise die Einbindung in die Homepage. Google Fonts werden auffällig häufig von WordPress-Seiten oder Homepage-Baukästen genutzt. Bei den Google Fonts handelt es sich um Schrifttypen (Fonts), die das Schriftbild einer Homepage bestimmen und von Google kostenlos bereitgestellt werden. Diese Fonts werden in Form von Dateien von einem Internet-Server in den Browser geladen. Dazu muss der Browser eine IP-Adresse an den Server übermitteln. Dadurch weiß der Server, an welchen Browser er die Schrifttypen senden soll. Und genau hier liegt der Knackpunkt.

Denn die IP-Adresse zählt zu den personenbezogene Daten. Über zusätzliche Werkzeuge könnte Google sie einem Webseiten-Besucher zuordnen. Rein theoretisch können auch andere wie beispielsweise Behörden oder US-Geheimdienste den Besucher identifizieren. Das Landgericht München I befand, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung "des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informellen Selbstbestimmungsrechts" der Homepage-Besucher darstellt. Grundsätzlich gilt, das Thema sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.

Wie kann man sich schützen? Am besten, keine Google Fonts verwenden oder sie nur lokal auf dem eigenen Server einsetzen. Wer sich nicht auskennt, sollte in jedem Fall mit seinem Webmaster / Programmierer Kontakt aufnehmen.

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