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Fake News

Kaum ein Gastgeber, der nicht Bekanntschaft mit Fake News gemacht hat. Da werden Gästebewertungen erfunden, Hotels und Ferienwohnungen schlecht gemacht und Restaurants diffamiert. Die Opfer sind meist ratlos, wissen sich nicht zu helfen. Nun hat es auch unser Portal Schwarzwaldfuehrer.de getroffen. Allerdings nicht über die Sozialen Medien, sondern über ein klassisches Medium: ein "Nachrichtenblatt". Fake News sollen Menschen in Schwierigkeiten bringen. Hier ein paar Tipps, wie sich Betroffene zur Wehr setzen können.

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Den Moment, als ich das "Nachrichtenblatt" (der genaue Name spielt hier keine Rolle) in die Hand nahm und auf Seite 2 einen Artikel mit meinem Namen entdeckte, werde ich so rasch nicht vergessen. "Wenn man bei Google nach den Stichworten 'Titisee' und 'Youtube' sucht, bekommt man 578.000 Ergebnisse... Auf Platz zwei der Suchergebnisse steht ein sechseinhalbminütiges Filmchen 'Der Titisee im Hochschwarzwald' von..." Und dann mein Name. Es folgt ein Verriss wie beispielsweise: "Das Ganze unterlegt mit einer nervigen gemafreien Instrumentalmusik, keinerlei Kommentar, null Information." Dann die Behauptung, "die minutenlange Szene zeigt aber nur die abgeschnittenen Beine von Menschen, die in abfahrende Züge einsteigen oder aus ankommenden Zügen aussteigen... So sieht man das Bahnhofsgeschehen nur mit Unterleibern." Zum Schluss bewertet der Autor, der sich hinter einem Pseudonym versteckt, das Video als "lieblos fabrizierte Mogelpackung mit null journalistischem Inhalt" mit "nicht einmal besonders schönen Bildern..." Das sitzt.

Dabei unterschlägt der selbst ernannte "www.web-checker", dass das Video lediglich Impressionen vom Titisee-Ort und den See zeigen soll, ausgehend vom Bahnhof zum Seeufer, so wie die meisten Gäste den Urlaubsort erleben. Der Film wurde als Ergänzung für die Ortsbeschreibung im Schwarzwaldfuehrer.de produziert und war niemals als Doku-Film gedacht. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: Der Artikelschreiber erweckt den Eindruck, als ob es sich um ein neues Video handelt. Denn er unterschlägt: Es wurde vor über 8 Jahren gedreht. Das kann jeder auf Youtube nachlesen.

Die Folgen dieser herabwürdigenden Fake News bekam ich unmittelbar zu spüren. Verschiedene Leute sprachen mich an. Wer es auf Youtube aufrief, mochte sich wundern, ob der "www.web-checker" nicht ein anderes gemeint haben könnte. Bei denen, die es nicht angeschaut hatten, musste ich mich rechtfertigen. Das war peinlich. In der Folge setzte ich einen Brief an den Verlag auf. Den Autor konnte ich nicht direkt anschreiben, da er sich ja hinter einem Pseudonym versteckt. Anmerkung: Inzwischen hat sich der Verlag gemeldet und mir angeboten, einen Leserbrief zu veröffentlichen. Ich habe verzichtet.

Was kann man gegen Fake News unternehmen?

Nicht alles, was in der Zeitung steht, ist also richtig. Aber nicht jede Falschmeldung ist gleich eine Fake News. Und dann gibt es da noch die "journalistischen Falschmeldungen". Dabei handelt es sich meist nicht um Fake News, sondern um versehentlich falsch veröffentlichte Informationen. Eine journalistische Falschmeldung entsteht, wenn in einem entsprechenden Medium, beispielsweise in einer Zeitung, versehentlich falsche Meldungen veröffentlicht werden. Die Nachricht wird im Glauben, sie entspräche den Tatsachen, genauso verbreitet wie andere Informationen auch. Bei Fake News handelt es sich dagegen um absichtliche falsche Meldungen. Journalistische Falschmeldungen sollten also wieder korrigiert werden. Erfolgt keine Korrektur, kann Absicht unterstellt werden, womit die Falschmeldung zur Fake News wird.

Inhaber von Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen sowie Restaurants haben immer wieder mit Falschmeldungen zu tun. Da kritisiert ein Gast per Google-Bewertung ein Menü, diffamiert den Koch oder warnt andere Urlauber, weil das Hotelzimmer verschimmelt, die Bettwäsche ungewaschen und sonstige Mängel vorhanden seien. Diese "Bewertungen" kann man überall im Internet nachlesen. In einem anderen Artikel ("Gästebewertungen") habe ich bereits ausführlich darüber geschrieben, wie man bei negativen Bewertungen vorgehen kann.

Verletzen Fake News das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer oder mehrerer Personen, können die Opfer rechtlich gegen den Verfasser vorgehen. Der Verfasser muss sogar mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe rechnen, je nach Art und Schwere der Verletzung.

§ 186 des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt, dass die Behauptung unwahrer Tatsachen über eine Person strafbar ist, wenn diese den Betroffenen verächtlich machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll.

Um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen, muss der Verfasser nicht einmal wissen, dass seine Äußerung falsch ist. Beispielsweise könnte das Teilen eines Posts auf Facebook, Twitter und Co., das eine Person herabwürdigt, als üble Nachrede gelten, sofern die darin enthaltenen Behauptungen nicht stimmen.

Etwas schwieriger wird es, sich gegen Fake News im Journalismus zu wehren. Denn Presseerzeugnisse unterstehen einem besonderen Schutz, der Pressefreiheit. Selbst wenn ein Verfasser bewusst falsche Informationen verbreitet, macht er sich nicht unbedingt strafbar. Meist wird die Falschmeldung mit Fehlern in der Recherche oder einer unzureichenden Überprüfung der Quellen begründet. Dabei sind Zeitungen der journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß Pressekodex unterworfen. Bei Verstößen erfolgt meist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern höchstens eine offizielle Rüge des Presserats.

Trotzdem kann man sich wehren. Opfer von Fake News haben einen Anspruch auf Berichtigung. Wichtig dabei ist, dass sich der Verfasser der ursprünglichen Nachricht distanziert. Um eine Wiederholung nicht zu riskieren, besteht zudem das Recht auf Unterlassung. Diese kann man mittels strafbewährter Unterlassungserklärung durchsetzen. Hält der Verfasser die Abmachung nicht ein, muss er die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen. Das kann sehr teuer werden. Und es geht noch weiter: Entsteht dem Geschädigten ein wirtschaftlicher Schaden aufgrund der Fake News, besteht ein Anrecht auf Ersatz. Dabei gilt der Grundsatz, jenen Zustand wieder herzustellen, der ohne die Fake News bestehen würde.

Trotz der Möglichkeit, sich gegen Falschmeldungen zu wehren, bleiben vielen Lesern die Fake News im Kopf. Und genau auf dieses Prinzip setzen die Verfasser. Das ist schlimm.

In meinem Fall hatte ich zunächst erwogen, einen Anwalt zu konsultieren. Doch dann entschied ich mich für eine andere und etwas ungewöhnliche Gegenwehr: Ich mache den Angriff auf mich und den Schwarzwaldfuehrer.de öffentlich und kläre über Fake News auf. Zugleich soll das uralte Video für jeden, der es mag, sichtbar sein. Schließlich ist es seit Jahren nicht mehr im Schwarzwaldfuehrer.de präsent. Denn die technischen Möglichkeiten haben sich seit damals vor fast einem Jahrzehnt enorm entwickelt. Seither habe ich weit über 330 weitere Videos gemacht. Zusätzlich wurden Videos im Kundenauftrag für Homepages (Hotels, Ferienwohnungen etc.) produziert. Nach dem anfänglichen Frust haben wir uns entschieden, jetzt erst recht Videos aus dem Schwarzwald zu produzieren und die Schönheiten dieser Region zeigen. Die vielen positiven Kommentare geben uns Auftrieb. Ein herzliches Dankeschön an die vielen positiven Kommentatoren.

Sollte unten das alte Titisee-Video nicht starten bzw. ein schwarzes Feld zu sehen sein, dann auf die Zeile "Auf YouTube ansehen" tippen. Viel Vergnügen!

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