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Anbieterkennzeichnung

Jede Homepage braucht ein Impressum

Die strengen Regeln für die Impressumspflicht auf der Homepage ist eine Besonderheit in Deutschland. In kaum einem anderen Land sind die Vorschriften zur "Anbieterkennzeichnung" (Impressum) im Internet so streng. Beim Impressum handelt es sich um einen Begriff aus dem Presserecht. Damit ist die Angabe des Verantwortlichen für einen Text oder ein Bild gemeint. Seit 2007 muss laut Internetrecht jede gewerbliche Website ein Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz aufweisen. Jeder Unternehmer und jeder, der gewerblich handelt, also auch jedes Hotel, jede Pension und Ferienwohnung, muss auf der Website über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob man das Impressum für einen Onlineshop benötigt oder für eine Firmen-Website. Allein schon die Online-Präsenz ist entscheidend.

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Doch was muss in einem Impressum stehen? Es gibt Pflichtangaben, die in jedes Impressum gehören. Darüber hinaus müssen Sie gemäß der Impressumspflicht weitere Angaben machen, sofern Sie zu einer bestimmten Gruppe gehören oder eine bestimmte Eigenschaft aufweisen. Zwingend notwendig sind etwa der vollständige Name und die Anschrift, bei juristischen Personen außerdem der Zusatz (z.B. GmbH, GbR) und die vertretungsberechtigten Personen. Selbstverständlich müssen auch die kompletten Kontaktdaten angegeben sein wie die Adresse, Telefonnummer, E-Mail. Sofern dies zutrifft, sind ebenso Handelsregisternummer, Registergericht, ggf. Name und Anschrift des redaktionell Verantwortlichen, Angaben bei reglementierten Berufen.

Das Impressum muss leicht erkennbar sein, darf also nicht an versteckter Stelle stehen oder eine missverständliche Bezeichnung haben. Laut Bundesgerichtshof haben sich hier die Begriffe „Kontakt“ und „Impressum“ durchgesetzt (BGH, Urteil vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03). Ferner muss das Impressum leicht erreichbar, also mit höchstens zwei Klicks aufrufbar sein.

Die folgenden Punkte sind grundlegende Bestandteile eines Impressums:

  • Name des Website-Betreibers bzw. der Gesellschaft (inklusive der gesetzlichen Rechtsform)
  • geschäftliche Anschrift
  • Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer sollten unbedingt angegeben werden; Fax, wenn vorhanden)
  • zuständiges Registeramt und Registernummer des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • berufsspezifische Daten (Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung/-verband)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (wenn eine behördliche Zulassung des Betriebes gefordert ist)

Keine Nulllen im Impressum

Stehen in Ihrem Impressum Angaben wie “IHK 0000” oder "Registernummer: HR 0000", sollten Sie diese umgehend entfernen. Diese oder ähnliche Platzhalter können eine Abmahnung einhandeln. Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Angaben "Registergericht: Amtsgericht 000" und "Registernummer: HR 0000" einen unlauteren Verstoß gegen die Impressumspflichten darstellen. Der beklagte Betreiber der Webseite wollte damit zum Ausdruck bringen, dass kein Registergericht zuständig ist und auch keine Registernummer existiert, weil das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist nach Ansicht des Gerichts überflüssig, missverständlich und daher zu Recht abgemahnt worden. Sollten Sie in Ihrem Impressum vergleichbare Angaben haben, empfiehlt sich, diese sofort zu entfernen. Denn nur dann vermeiden Sie teure Abmahnungen.

Sofern Sie ein Online-Angebot von Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher betreiben, müssen Sie gemäß der Impressumspflicht einen Hinweis zur Schlichtungsstelle als Pflichtangabe machen.

Was vielen offenbar nicht klar ist: Auch für den Social Media Account ist ein eigenständiges Impressum Pflicht, - sofern es geschäftlich betrieben wird. Zum Beispiel wenn sich ein Gastgeber auf Facebook oder auf Istagram auf seine Dienstleistungen aufmerksam macht.

Die oben angegebenen Tipps können schon als grobes Impressum-Muster dienen. Einfacher ist es mit einem Generator. Ein Impressum-Generator arbeitet mit verschiedenen Formularen; in die Felder werden die jeweiligen Angaben eingetragen. Aus den Angaben erstellt das Tool ein Impressum. Viele Impressum-Generatoren sind gratis. Durch einen Generator gelingt das individuelle und fachgerechte Erstellen einer Anbieterkennzeichnung innerhalb kürzester Zeit. Das schützt vor Abmahnungen und den damit verbundenen Geldstrafen. Außerdem entspricht eine Homepage mit Impressum den professionellen Onlinestandards und steigert das Vertrauen der User in das Webangebot.

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